Helfen Sie mit, den Menschen in Koblenz Freude zu bereiten! Engagieren Sie sich und spenden Sie für einen starken LCV. Wir wollen auch in Zukunft erfolgreich Karneval für die Lützeler und Koblenzer Bürgerinnen und Bürger gestalten. Dabei freuen wir uns über jede Unterstützung.
Spenden sind steuerlich abzugsfähig. Wir garantieren Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Gesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung.
Überweisung
Sie können via Überweisung auf unser LCV-Konto spenden. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.
LCV 1974 e.V.
Sparkasse Koblenz
IBAN: DE35 5705 0120 0000 2238 18
BIC: MALADE51KOB
Verwendungszweck „Spende Vorname Nachname“
Bitte geben Sie ausserdem Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zustellen können.
Spenden an gemeinnützige Vereine sind steuerlich abzugsfähig.
Spenden kann man selbstverständlich unbegrenzt – die steuerliche Entlastung ist allerdings beschränkt. Maximal 20 Prozent aller Einkünfte können bei der Steuererklärung als Sonderausgaben abgezogen werden. Wer also zum Beispiel 30.000 Euro im Jahr verdient, kann Spenden bis zu einer Höhe von 6.000 Euro absetzen.
Zusätzliche Hinweise
Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen. Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig und gewünscht, können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden.
Für Spenden von Berufsverbänden und steuerbegünstigten Verbänden gelten Sonderbestimmungen, über die wir erforderlichenfalls gerne Auskunft geben.
Anonyme Spenden über 200 € dürfen nicht angenommen werden. Für Spender ohne deutsche Staatsbürgerschaft gilt: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden. Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.